In den Landeshauptstädten Mainz und Wiesbaden kommt es zu Überschreitungen der europaweit geltenden EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe. Um dem entgegenzuwirken, haben Wiesbaden und Mainz zum 1. Februar 2013 eine gemeinsame Umweltzone eingeführt. Beabsichtigt wird damit die Verringerung der ökologischen und gesundheitlichen Belastungen, die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehen.
Dabei gibt es zahlreiche Ausnahmen für unterschiedlichste Fahrzeuge wie bspw. Rettungsdienste und landwirtschaftliche Zugmaschinen, aber auch weitere Ausnahmegenehmigungen, die beantragt und nach positiver Beurteilung ausgetellt werden können.
Ansonsten ist die Befahrung der Umweltzone grundsätzlich nur mit der grünen Feinstaubplakette möglich, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Um diese für mehr Fahrzeuge zu ermöglichen, wird auch weiterhin die Nachrüstung mit Partikelfiltern gefördert.
Weitere und nähere Informationen zu den Ausnahmeregelegungen, detailierte Karten der Umweltzonen, wie und wo eine Feinstaubplakette erhältlich ist, Informationen zu Förderprogrammen und weitere Hintergrundinformationen finden Sie bei „mehr Informationen“.
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