Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beantworten Sie gerne.
Das Förderprogramm „Solarstrom“ der Landeshauptstadt Wiesbaden ist zum 30.06.2024 ausgelaufen.
Fördervoraussetzungen
Wer ist förderberechtigt?
Eigentümer und Mieter mit Einverständnis des Eigentümers sind förderberechtigt.
Wie wird gefördert?
- Der Antrag muss vor Vergabe der Aufträge bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden gestellt werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung durch die Klimaschutzagentur kann die Maßnahme beauftragt werden. Bereits beauftragte, begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen werden rückwirkend nicht gefördert.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Fördermittel. Auf die Förderung besteht auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
- Die Förderzusage und die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme unter Vorlage der Rechnung/en, des Inbetriebsetzungsprotokolls mit dem Netzbetreiber und eines Verwendungsnachweises. Im Verwendungsnachweis bestätigt der beauftragte Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Maßnahme.
- Die Anforderungen und Bestimmungen der Förderrichtlinie sind einzuhalten.
- Es können Förderzuschüsse für die im Folgenden genannten Förderkomponenten in Verbindung mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage beantragt werden.
Photovoltaikanlagen
Neue Photovoltaikanlagen an Außenwandflächen, Garagen, Carports, Terrassen, sowie auf Dachflächen, werden nach Anlagenleistung mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- Bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 Euro
- Bis 6,0 kWp pauschal mit 400 Euro
- Größer 6,0 kWp pauschal mit 500 Euro
Batteriespeicheranlage
Ergänzende Batterie-Speichersysteme werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage mit folgenden Zuschüssen gefördert.
Batteriespeichergröße (Nutzkapazität):
- Bis 3,0 kWh pauschal mit 300 Euro
- Bis 6,0 kWh pauschal mit 400 Euro
- Größer 6,0 kWh pauschal mit 500 Euro
Zählerplatzumbau
Wird als Voraussetzung für die Einbindung der neuen Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten vom Netzbetreiber gefordert, wird der Umbau des Zählerplatzes mit maximal 250 Euro gefördert.
Anlagenoptimierung PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement
Werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zusätzliche Komponenten der Anlagenüberwachung / Optimierung zum Internet oder rechnergestützten Anlagen-Monitoring und zum Einspeisemanagement eingesetzt, wird ein weiterer Förderzuschuss von 100 Euro gewährt.
Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V.
Lesenswertes zum Thema