Ihr CO2 Fußabdruck – mit kleinen Dingen großes Bewirken

Bei dem CO2 Fußabdruck (carbon footprint) handelt es sich um die Menge an CO2-Emissionen, die ein Mensch in einer bestimmten Zeit verursacht.

Dieser setzt sich zusammen aus der Summe unseres Handelns – also der Art wie wir uns (fort-) bewegen, ernähren, Strom nutzen oder welche Dinge wir wann, in welcher Menge und mit welcher Herkunft konsumieren. Jede unserer Entscheidung verursacht also mehr oder weniger CO2.
Kleine und große Veränderungen im alltäglichen Leben und Verhalten können somit aktiv zum Klimaschutz beitragen.

  • Welche Anstrengung kostet mich die Umsetzung der Aktion im täglichen Leben auf einer Skala von 1 (kaum) bis 5 (großer Aufwand)?

  • Welchen Einfluss hat die Aktion auf die Reduktion meines CO2 Austoßes von 1 (gering) bis 5 (große Auswirkung)?

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CityBahn: Keine Beanstandung des Vertreterbegehrens durch Innenministerium

Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport sieht keinen Grund, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli über ein Vertreterbegehren zum Bau der CityBahn zu beanstanden. Dies hat das Ministerium jetzt der Landeshauptstadt Wiesbaden mitgeteilt.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende begrüßte diese Entscheidung: „Das Ministerium bestätigt, dass es sich um eine zulässige Fragestellung handelt, die von den Bürgerinnen und Bürger am 1. November eindeutig mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ beantwortet werden kann“. Weiter meinte der Oberbürgermeister: „Die Debatte über den Wortlaut der Fragestellung halte ich für absolut legitim, aber wir sollten den Streit um Formulierungen auch nicht überhöhen. Aus meiner Sicht ist ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden, der das Projekt CityBahn zulässig in einen größeren Zusammenhang einordnet – und der Wesenskern der Frage erschließt sich sofort und unmittelbar auf den ersten Blick. Es geht um Zustimmung oder Ablehnung der CityBahn.“

Das Ministerium teilte mit, dass die bei einem Bürgerentscheid zu entscheidende Frage so gestellt sein müsse, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann – und dies sei der Fall. Unzulässig wäre beispielsweise ein Vertreterbegehren, wenn der Bürger am Ende der Frage nicht mehr wüsste, wie denn jetzt die Frage laute. „Eine derartige Überladung mit Erläuterungen ist jedoch in der von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden am 2. Juli beschlossenen Fragestellung nicht zu erkennen“, so das Ministerium. Die Frage für das Vertreterbegehren am 1. November lautet: „Soll der Verkehr in Wiesbaden, zur Vermeidung von Staus und weiteren Verkehrsbeschränkungen für den Autoverkehr, durch eine leistungsfähige Straßenbahn (CityBahn) von Mainz kommend über die Wiesbadener Innenstadt bis Bad Schwalbach weiterentwickelt werden, um Verkehrszuwächse aufzufangen und Umweltbelastungen (Luftverschmutzung, Lärmbelastung) zu verringern?“

„Es gilt nun in den nächsten Monaten die Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens vom Projekt zu überzeugen und sich in der Diskussion auf das Hauptthema Verkehr zu konzentrieren“, so Mende. Dafür wird es zahlreiche Möglichkeiten geben. Geplant sind neben der bereits bekannten portablen Infobox unter anderem auch Bürger- und Informationsveranstaltungen, die online übertragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist es sich über die Seite www.citybahn-verbindet.de, auf Facebook (Die CityBahn) oder Twitter (@DieCityBahn) ausführlich über das geplante Projekt zu informieren.