Seit April 2019 sind elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Parkgebühren befreit – bis zu einer maximalen Parkdauer von drei Stunden und bei Verwendung einer Parkscheibe. Die Parkgebührenordnung ist entsprechend geändert; die Regelung gilt für die von der Stadt bewirtschafteten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
„Mit der Parkgebührenbefreiung wird die Anschaffung und die Nutzung von E-Fahrzeugen in Wiesbaden deutlich attraktiver. Dank des Elektromobilitätsgesetzes, in dem der Bund den Kommunen die Möglichkeit gibt, E-Autos von Parkgebühren zu befreien, können wir hier in Wiesbaden diese sinnvolle Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität umsetzen“, so Andreas Kowol, Dezernent für Umwelt, Grünflächen und Verkehr.
Von der Regelung profitieren Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-, Plug-In-Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen, die mit einem entsprechenden Kennzeichen geführt werden. „Den Anteil von E- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen möchten wir von 0,5 Prozent – das sind derzeit rund 700 von insgesamt ca. 142.000 in Wiesbaden zugelassenen Pkw [Stand Anfang 2019] – […] auf 2 Prozent bis 2020 steigern; so haben wir es auch in der Gerichtsverhandlung um überschrittene Stickoxidwerte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden angekündigt. Mittelfristig wird die Parkgebührenbefreiung mehreren Tausend E-Autofahrerinnen und -fahrern zugutekommen“, erklärt der Verkehrsdezernent.
„Elektroautos sind nicht nur die klimafreundlichere und schadstoffärmere Alternative, sie sind auch deutlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, vor allem in innerstädtischen Wohnquartieren. Zusammen mit der Elektrifizierung der Busflotte und der Förderung von E-Cargobikes sind wir mit diesen Maßnahmen auf einem guten Weg, unsere Stadt klimafreundlicher, leiser und lebenswerter zu machen“, so Stadtrat Kowol abschließend.
Das städtische Umweltamt hat im September 2019 ein Elektromobilitätskonzept vorgelegt; die ESWE Versorgungs AG plant parallel den weiteren Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur.
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