Ihr CO2 Fußabdruck – mit kleinen Dingen großes Bewirken

Bei dem CO2 Fußabdruck (carbon footprint) handelt es sich um die Menge an CO2-Emissionen, die ein Mensch in einer bestimmten Zeit verursacht.

Dieser setzt sich zusammen aus der Summe unseres Handelns – also der Art wie wir uns (fort-) bewegen, ernähren, Strom nutzen oder welche Dinge wir wann, in welcher Menge und mit welcher Herkunft konsumieren. Jede unserer Entscheidung verursacht also mehr oder weniger CO2.
Kleine und große Veränderungen im alltäglichen Leben und Verhalten können somit aktiv zum Klimaschutz beitragen.

  • Welche Anstrengung kostet mich die Umsetzung der Aktion im täglichen Leben auf einer Skala von 1 (kaum) bis 5 (großer Aufwand)?

  • Welchen Einfluss hat die Aktion auf die Reduktion meines CO2 Austoßes von 1 (gering) bis 5 (große Auswirkung)?

Du hast erfolgreich an der
ProKlima-Aktion "[[TITLE]]" teilgenommen.
Das kannst du jetzt teilen, damit dass #teamproklima immer größer wird.

Förderprogramm Solarstrom im Überblick

Wiesbaden gewährt Investitionszuschüsse für Solarstromanlagen, Batteriespeicher und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des netzseitigen Anschlusses.

Gefördert werden im Stadtgebiet die Errichtung einer Photovoltaikanlage an und auf bestehenden Gebäuden sowie zusätzliche Komponenten in Verbindung mit der neuen Anlage. Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.

Fördervoraussetzungen

Wer ist förderberechtigt?

Eigentümer und Mieter mit Einverständnis des Eigentümers sind förderberechtigt.

Wie wird gefördert?

  • Der Antrag muss vor Vergabe der Aufträge bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden gestellt werden. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung durch die Klimaschutzagentur kann die Maßnahme beauftragt werden. Bereits beauftragte, begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen werden rückwirkend nicht gefördert.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Fördermittel. Auf die Förderung besteht auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
  • Die Förderzusage und die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme unter Vorlage der Rechnung/en, des Inbetriebsetzungsprotokolls mit dem Netzbetreiber und eines Verwendungsnachweises. Im Verwendungsnachweis bestätigt der beauftragte Fachbetrieb die fachgerechte Durchführung der Maßnahme.
  • Die Anforderungen und Bestimmungen der Förderrichtlinie sind einzuhalten.
  • Es können Förderzuschüsse für die im Folgenden genannten Förderkomponenten in Verbindung mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage beantragt werden.
Bild vergrößern
Flyer © wiesbaden.de / Foto: Fotolia

Photovoltaikanlagen

Neue Photovoltaikanlagen an Außenwandflächen, Garagen, Carports, Terrassen, sowie auf Dachflächen, werden nach Anlagenleistung mit folgenden Zuschüssen gefördert:

  • Bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 Euro
  • Bis 6,0 kWp pauschal mit 400 Euro
  • Größer 6,0 kWp pauschal mit 500 Euro

Batteriespeicheranlage

Ergänzende Batterie-Speichersysteme werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage mit folgenden Zuschüssen gefördert.

Batteriespeichergröße (Nutzkapazität):

  • Bis 3,0 kWh pauschal mit 300 Euro
  • Bis 6,0 kWh pauschal mit 400 Euro
  • Größer 6,0 kWh pauschal mit 500 Euro

Zählerplatzumbau

Wird als Voraussetzung für die Einbindung der neuen Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten vom Netzbetreiber gefordert, wird der Umbau des Zählerplatzes mit maximal 250 Euro gefördert.

Anlagenoptimierung PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement

Werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zusätzliche Komponenten der Anlagenüberwachung / Optimierung zum Internet oder rechnergestützten Anlagen-Monitoring und zum Einspeisemanagement eingesetzt, wird ein weiterer Förderzuschuss von 100 Euro gewährt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beantworten Sie gerne.

Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V.

Email: info@ksa-wiesbaden.de

Webseite: www.ksa-wiesbaden.de

Telefon: +49 (0)611-23-6500

Lesenswertes zum Thema