Ihr CO2 Fußabdruck – mit kleinen Dingen großes Bewirken

Bei dem CO2 Fußabdruck (carbon footprint) handelt es sich um die Menge an CO2-Emissionen, die ein Mensch in einer bestimmten Zeit verursacht.

Dieser setzt sich zusammen aus der Summe unseres Handelns – also der Art wie wir uns (fort-) bewegen, ernähren, Strom nutzen oder welche Dinge wir wann, in welcher Menge und mit welcher Herkunft konsumieren. Jede unserer Entscheidung verursacht also mehr oder weniger CO2.
Kleine und große Veränderungen im alltäglichen Leben und Verhalten können somit aktiv zum Klimaschutz beitragen.

  • Welche Anstrengung kostet mich die Umsetzung der Aktion im täglichen Leben auf einer Skala von 1 (kaum) bis 5 (großer Aufwand)?

  • Welchen Einfluss hat die Aktion auf die Reduktion meines CO2 Austoßes von 1 (gering) bis 5 (große Auswirkung)?

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ESWE-Förderprogramm zur CO2-Reduzierung

Die Klimaschutzagentur betreut im Auftrag des Innovations- und Klimaschutzfonds der ESWE Versorgungs AG das Förderprogramm zur energetischen Sanierung für kleinere Wohngebäude bis maximal neun Wohneinheiten.

Eigentümer von Wohngebäuden bis Baujahr 1995 können Zuschüsse beantragen, wenn sie mindestens zwei wesentliche energie- und damit CO2-sparende Maßnahmen an ihrem Gebäude durchführen wollen.

Der Antragsteller muss Energiekunde von ESWE Versorgungs AG sein, d. h. Strom und soweit möglich Heizgas / Fernwärme für alle seine Liegenschaften beziehen und vor 1995 errichtet wurden.

Förderfähig sind die Erneuerung der Heizungsanlage, Dämmung der Außenwände, der Kellerdecke, des Dachgeschosses und der obersten Geschossdecke, sowie thermische Solaranlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und neue Fenster. Für die einzelnen Maßnahmen sind unterschiedliche Förderhöchstsätze festgelegt worden.

Zuschüsse können auch gewährt werden, wenn durch die beantragte energetische Sanierung der Neubaustandard nach der gültigen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) erreicht wird.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag vor der Ausführung der Maßnahme gestellt und beschieden sein muss. Maßnahmen, die bereits erfolgt sind, können nachträglich nicht bezuschusst werden.

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