Mieterinnen und Mieter können seit Juli 2017 stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden. Mieterstrom kann helfen, günstig und umweltfreundlich Strom zu erzeugen.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen (Photovoltaik) auf dem Dach oder aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller oder Nebengebäuden erzeugt und ohne Netzdurchleitung an Mieter geliefert wird.
Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Bei einem erhöhten Strombedarf wird im Gegenzug Strom aus dem Netz genutzt. Der Mieter erhält dadurch einen günstigen, stabilen Preis für alle Stromarten inklusive Versorgungssicherheit.
Beratungen rund um das Thema Mieterstrom und dessen Förderung, führt die Hessische Landesagentur (LEA) durch.
Zusätzliche Informationen zum Thema werden zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt.
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